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Wissenswertes // generell

Ja! Die regelmäßige fachgerechte Wartung dient dem Erhalt ihrer Garantieansprüche gegen den Kfz-Hersteller.

Ihnen bleibt die volle Gewährleistung (laut EU-Kommission, Leitfaden zur Kfz-GVO 1400/2002).

Die freien Werkstätten sind spätestens seit 2002 die richtigen Ansprechpartner in Sachen Kompetenz, Service und fairen Preisen!

Die Verordnung hat das Ziel, einen wirksamen Wettbewerb auf dem Kfz-Service-, Reparatur- und Ersatzteilmarkt zu erreichen.

Jeder Autofahrer in Europa soll das Recht und die Möglichkeit haben, sein Fahrzeug in einer Werkstatt seiner Wahl zu wettbewerbskontrollierten Preisen reparieren und warten zu lassen.

Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. [...]"

Autofahrer müssen ab 4. Dezember 2010 mit folgendem Bußgeld rechnen:

 

  • 40 € ( 1 Punkt ) bei ungeeigneter Bereifung auf winterlichen Straßen.
  • 80 € ( 1 Punkt ) und ein Punkt im Verkehrszentralregister bei ungeeigneter Bereifung auf winterlichen Straßen mit Behinderung des Straßenverkehrs.

Die sechseckige Plakette des vorderen Kennzeichens gab Auskunft über den Termin der nächsten AU.

Seit 01.01.2010 entfällt die vordere Plakette und AU & HU fallen damit auf denselben Termin!

Die runde Plakette des hinteren Kennzeichens gibt Auskunft über den Termin der nächsten HU.

Bei den Plaketten gilt:

Die nach oben zeigende Zahl zeigt den Monat der nächsten Untersuchung an.

Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr der nächsten Untersuchung an.

Die Farben der Plakette zeigen zusätzlich das Jahr der nächsten Untersuchung an.

[Gelb: 2009, Braun: 2010, Rosa: 2011, Grün: 2012, Orange: 2013, Blau: 2014, Gelb: 2015]

Das Farben-System wiederholt sich alle sechs Jahre.

Die schwarzen Balken an den Rändern sind immer um die Monate November bis Januar angebracht. Sie dienen, ebenso wie das Farbschema, einer leichteren Kontrolle: Weil der jeweilige Prüfungsmonat auf der aufgeklebten bzw. eingefassten Plakette stets oben steht, ändert sich die Position der schwarzen Ränder, die auch aus einer gewissen Entfernung, etwa einem nachfolgenden Polizeiauto, erkennbar sind. Stehen sie auf der rechten Seite, folgt daraus, dass das Auto ungefähr im Frühling zur Prüfung muss. Oben bedeutet demzufolge einen Termin im Winter, unten im Sommer und links im Herbst.

 

Diese Plakette ist ab 2010 Geschichte. Darauf weist der TÜV Nord hin. Grund: Die Abgasuntersuchung wird nach § 47a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) als "Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems UMA" in die Hauptuntersuchung integriert. Dadurch wird die AU-Plakette überflüssig, sodass ab 2010 keine neuen Plaketten mehr geklebt werden.

Hierbei handelt es sich um eine Reparatur, die mit Ident- oder Gebrauchtteilen durchgeführt wird und nicht mit teuren Originalersatzteilen.

Die zeitwertgerechte Reparatur ist oft eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative zur Reparatur älterer Fahrzeuge mit Originalteilen.

Alle Daten, die für die Steuerung des Motors von Bedeutung sind (z.B. Ladedruck des Turboladers, Einspritzzeitpunkt, Einspritzmenge etc.), werden in der Regel auf einem wieder beschreibbaren Chip im Motorsteuergerät gespeichert.

Tauscht man diesen elektronischen Speicherbaustein aus und steigert dadurch die Leistung eines Fahrzeugs, spricht man von Chip-Tuning.

Continental: Uniroyal, Semperit, Barum, General Tire, Euzkadi, Viking, Gislaved, Mabor, Sime.

Bridgestone: Firestone, First Stop, Dayton.

Goodyear: Dunlop, Fulda, Falken, Pneumant, Debica, Kelly-Springfield, South Pacific, Sava, Mideo.

Michelin: BFGoodrich, Kleber, Kormoran, Taurus, Riken, Siamtyre, Icollantas.

Pirelli: Metzeler, Ceat, Trelleborg, Armstrong.

Kumho: -

Marangoni: -

Nokian: -

Vredestein: Maloya.

Yokohama: -

Cooper: Avon.

Hankook: -

Toyo Tires: -

Matador: -

Run-Flat-Reifen sind Reifen mit Notlaufeigenschaften. Bei einem „Plattfuß“ kann der Fahrer – wenn auch mit unten beschriebener Einschränkung – weiterfahren.

Sie ermöglichen es dem Fahrer abhängig vom Beladungszustand und der Fahrweise mit maximal 80km/h maximal 150 km weit zu fahren.

Erreicht wird dies durch stabile Seitenflanken, die ein Absinken der Felge auf die Lauffläche verhindern.

Diese Reifentechnologie erhöht also die Sicherheit. Das gefährliche Reifen wechseln am Straßenrand oder auf dem Standstreifen der Autobahn entfällt.

Außerdem bietet der Kofferraum durch den Wegfall des Reserverads etwas mehr Platz.

Nein. In der Definition der Pferdestärke ging es nicht um die maximale Anstrengung, sondern darum,

wie viel ein Pferd über einen ganzen Arbeitstag hinweg leisten kann, ohne zusammenzubrechen.

Die Definition lautete: 1 PS = 736 Watt. Die maximale Leistung pro Kilogramm Muskelmasse liegt bei etwa 100 Watt.

Ein 600-Kilo-Pferd kann demnach (bei 180 Kilo Muskelmasse) bis zu 24 PS leisten!

Stimmt nicht. Stickstoff bietet fast keine Vorteile, er kostet allerdings im Gegenteil zu normaler Pressluft Geld.

Der einzige kleine Vorteil von Stickstoff ist die etwas größere Beständigkeit, das macht aber laut ADAC nur ein Zehntel Bar pro Jahr aus.

Ja, Motor ausmachen spart Benzin und schont die Umwelt.

Kraftstoff wird auch vergeudet, wenn der Motor läuft und das Auto steht.

Vor Ampeln, an Bahnschranken oder im Stau kann sich das Ausstellen des Aggregats schon bei Wartezeiten unter einer Minute lohnen.

Diese Aktion bringt allerdings nur etwas, wenn der Motor bereits warm ist.

Häufiges Anlassen ist dann auch für Motor und Anlasser kein großes technisches Problem.

Stimmt nicht. Diese Annahme stammt aus der Zeit, als die Autos noch Vergasermotoren hatten, welche bei hoher Drehzahl viel Benzin verbrauchten.

Daher war es ratsam, frühzeitig auszukuppeln.

Heutzutage besitzen alle Motoren eine Benzineinspritzung und meistens eine elektronisch gesteuerte Schubabschaltung.

Wenn man nun mit dem Motor bremst, d.h. bei höherer Drehzahl als etwa 1500 (Diesel: 900) den Fuß vom Gas nimmt, wird einfach kein Benzin mehr eingespritzt.

Der Verbrauch ist gleich null, niedriger noch als im Leerlauf - hier bekommt der Motor weiterhin etwas Benzin.

Falsch, gerade bei modernen Motoren ist dies vollkommen überflüssig und sogar schädlich.

Der Motor braucht im Leerlauf viel länger, um auf Betriebstemperatur zu kommen, daher ist direktes Losfahren empfehlenswert.

Im Leerlauf können sich zudem schneller schädliche Ablagerungen bilden.

Nein. Die Gummireifen haben mit der Blitzsicherheit nichts zu tun, liebe Juliane.

Sonst könnte man auch mit Gummistiefeln durch ein Gewitter laufen, ohne einen Blitzeinschlag befürchten zu müssen.

Grund für die Sicherheit vor Blitzen im Auto ist die Karosserie, die als so genannter "Faradayscher Käfig" fungiert.

An der Metallhülle fließt der Blitz ab.

Tja, das dürfen Sie uns nicht fragen. Wir wissen es auch nicht.

Wenn Sie es wissen, dann schreiben Sie uns: info@autowerk24.de

Ähh... ...gute Frage...!

Habt ihr eigentlich auf alles eine passende Antwort...?

Nein, schön wär's...!